Die Bank von Litauen, der SEPA-Zahlungsdienstleister von Papaya Ltd., hat angegeben, dass alle Finanzmarktteilnehmer, die über die Bank von Litauen mit CENTROlink verbunden sind, angehalten wurden, Zahlungsdienste über CENTROlink an Unternehmen mit Sitz in Russland zu beenden, ebenso wie für Einwohner Russlands und Unternehmen, bei denen Einwohner Russlands die qualifizierte Mehrheitsbeteiligung des Unternehmenskapitals und/oder der Stimmrechte haben.
Wie der Erläuterungsbrief darlegt, gilt die Empfehlung, wenn der letztendlich Berechtigte eines Unternehmens ein Staatsbürger der Russischen Föderation ist und in Russland wohnt, daher gilt die Empfehlung NICHT, wenn der letztendlich Berechtigte einen rechtlichen Wohnsitz in einem anderen Land als Russland hat.
Die Empfehlung gilt, wenn diese Person ein Schengen-Visa oder ein nationales Visa, das den Verbleib im Schengenraum oder irgendeinem Land in diesem Raum für weniger als 6 Monate (180 Tage) erlaubt (Visatypen A, C, Kurzfristvisa D).
Wenn die Person ein nationales Visa hat, das ihr erlaubt, länger als 6 Monate (180 Tage) im ausstellenden Land zu bleiben (Visatyp D Langfrist), dann ist eine Ausnahme von der Empfehlung erlaubt, wenn der ABIC-Inhaber die Einhaltung aller anderen anwendbaren Vorschriften einschließlich nationaler Sanktionsgesetzgebung sowie EU-Richtlinie 833/2014 sicherstellt.
Wenn der ABIC-Inhaber sich entscheidet, Zahlungen über CENTROlink an Bürger der Russischen Föderation auszuführen, die nicht dauerhaft in einem anderen Land ansässig sind (nur ein Langfrist-Visum vom Typ D (oder ähnlich) / eine zeitweise Aufenthaltsgenehmigung haben), dann sollten solche Kunden überwacht werden und Zahlungen über CENTROlink sind nur während der Gültigkeitsdauer des Visums/der zeitweisen Aufenthaltsgenehmigung zulässig. Die selben Prinzipien gelten auch für Visa, die von Ländern außerhalb des Schengenraums ausgestellt wurden.
Ja, in diesem Fall gilt die Russische Föderation als das Hauptland der Person und nicht Malta, daher ist die Empfehlung gültig. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn es sich um eine doppelte Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und einem anderen Land innerhalb oder außerhalb der EWG handelt.
„Qualifizierte Mehrheitsanteile“ bedeutet mehr als 25% des Gesellschaftskapitals oder der Stimmrechte gemäß der Definition der letztendlich Berechtigten, wie im Gesetz zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Republik Litauen vorgesehen.
Ja. Personen, die gemeinsam mehr als 25% der Unternehmensanteile besitzen unterliegen der Empfehlung. Daher sollten Zahlungen zum Vorteil dieses Kunden nicht über CENTROlink ausgeführt werden.
Die Empfehlung erwähnt oder erfordert das Einfrieren von Kundengeldern in keiner Weise. Jeder Privatperson oder jedem Unternehmen, das die Empfehlungskriterien erfüllt, sollte es möglich sein, seine Gelder beim ABIC-Inhaber über CENTROlink vollständig von den Konten abzubuchen.
Ein Guthaben kann über CENTROlink oder andere verfügbare Zahlungskanäle vom Kunden selbst mit Genehmigung des ABIC-Inhabers überwiesen werden.
Wenn Ihr Kunde kein alternatives Konto bei einem anderen Finanzinstitut hat, können Sie Überweisungen an Dritte erlauben. Wir empfehlen jedoch die Einholung einer schriftlichen Bestätigung des Kundes, dass dieser nicht über andere Konten bei anderen Finanzinstituten verfügt, bevor Sie Überweisungen an Dritte genehmigen. ABIC-Inhaber sollten auch sicherstellen, dass alle Überweisungen an Dritte nur zur Übertragung des Guthabens dienen, und keine normalen Geschäftstransaktionen, die nicht erlaubt werden sollten.
Die Empfehlungen gelten für Ihre Kunden (Privatpersonen und Rechtssubjekte, mit denen der ABIC-Inhaber eine Geschäftsbeziehung führt), daher ist eine Überwachung der Gegenpartei in Bezug auf die Empfehlungskriterien nicht notwendig.
Die Quelle der Empfehlung ist öffentlich und kann geteilt werden, wenn die untenstehenden Links angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Empfehlung nur für Dienste gilt, die über die CENTROlink-Zahlungsinfrastruktur angeboten werden, und daher nicht die Möglichkeit der ABIC-Inhaber beeinträchtigen, Dienste über andere Kanäle anzubieten.
Englisch: Lietuvos bankas.
Litauisch: Lietuvos bankas.