Für Einwohner Russlands
Informationen für Einwohner Russlands

Die Bank von Litauen, der SEPA-Zahlungsdienstleister von Papaya Ltd., hat angegeben, dass alle Finanzmarktteilnehmer, die über die Bank von Litauen mit CENTROlink verbunden sind, angehalten wurden, Zahlungsdienste über CENTROlink an Unternehmen mit Sitz in Russland zu beenden, ebenso wie für Einwohner Russlands und Unternehmen, bei denen Einwohner Russlands die qualifizierte Mehrheitsbeteiligung des Unternehmenskapitals und/oder der Stimmrechte haben.

FAQ
Die Empfehlung der Bank von Litauen zu Dienstleistungen über die Zahlungsinfrastruktur CENTROlink

Wir haben einen Fall, bei dem ein Kunde, der bzw. dessen letztendlich Berechtigter ein Staatbürger der Russischen Föderation ist und auf Zypern wohnt. Gilt diese Empfehlung auch für diesen Kunden?

Wie der Erläuterungsbrief darlegt, gilt die Empfehlung, wenn der letztendlich Berechtigte eines Unternehmens ein Staatsbürger der Russischen Föderation ist und in Russland wohnt, daher gilt die Empfehlung NICHT, wenn der letztendlich Berechtigte einen rechtlichen Wohnsitz in einem anderen Land als Russland hat.


Wir haben einen Kunden, der bzw. dessen letztendlich Berechtigter ein Staatbürger der Russischen Föderation ist und ein Schengen-Visa besitzt. Gilt diese Empfehlung auch für diesen Kunden?

Die Empfehlung gilt, wenn diese Person ein Schengen-Visa oder ein nationales Visa, das den Verbleib im Schengenraum oder irgendeinem Land in diesem Raum für weniger als 6 Monate (180 Tage) erlaubt (Visatypen A, C, Kurzfristvisa D).


Wenn die Person ein nationales Visa hat, das ihr erlaubt, länger als 6 Monate (180 Tage) im ausstellenden Land zu bleiben (Visatyp D Langfrist), dann ist eine Ausnahme von der Empfehlung erlaubt, wenn der ABIC-Inhaber die Einhaltung aller anderen anwendbaren Vorschriften einschließlich nationaler Sanktionsgesetzgebung sowie EU-Richtlinie 833/2014 sicherstellt.


Wenn der ABIC-Inhaber sich entscheidet, Zahlungen über CENTROlink an Bürger der Russischen Föderation auszuführen, die nicht dauerhaft in einem anderen Land ansässig sind (nur ein Langfrist-Visum vom Typ D (oder ähnlich) / eine zeitweise Aufenthaltsgenehmigung haben), dann sollten solche Kunden überwacht werden und Zahlungen über CENTROlink sind nur während der Gültigkeitsdauer des Visums/der zeitweisen Aufenthaltsgenehmigung zulässig. Die selben Prinzipien gelten auch für Visa, die von Ländern außerhalb des Schengenraums ausgestellt wurden.


Gilt die Empfehlung für einen Kunden, der bzw. dessen letztendlich Berechtigter eine doppelte Staatsbürgerschaft in der Russischen Föderation und Malta hat und in Russland wohnt?

Ja, in diesem Fall gilt die Russische Föderation als das Hauptland der Person und nicht Malta, daher ist die Empfehlung gültig. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn es sich um eine doppelte Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und einem anderen Land innerhalb oder außerhalb der EWG handelt.


Was ist die Definition der „qualifizierten Mehrheitsanteile“?

„Qualifizierte Mehrheitsanteile“ bedeutet mehr als 25% des Gesellschaftskapitals oder der Stimmrechte gemäß der Definition der letztendlich Berechtigten, wie im Gesetz zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Republik Litauen vorgesehen.


Wir haben einen Kunden, der zwei letztendlich Berechtigte hat, die Staatsbürger der Russischen Föderation sind und in Russland wohnen. Einer besitzt 9% der Unternehmensanteile, der andere 18%. Gilt die Empfehlung in diesem Fall?

Ja. Personen, die gemeinsam mehr als 25% der Unternehmensanteile besitzen unterliegen der Empfehlung. Daher sollten Zahlungen zum Vorteil dieses Kunden nicht über CENTROlink ausgeführt werden.


Unser Kunde erfüllt die Kriterien der Empfehlung – Sollen wir die Gelder zurückerstatten oder sie einfrieren / die Gelder einbehalten?

Die Empfehlung erwähnt oder erfordert das Einfrieren von Kundengeldern in keiner Weise. Jeder Privatperson oder jedem Unternehmen, das die Empfehlungskriterien erfüllt, sollte es möglich sein, seine Gelder beim ABIC-Inhaber über CENTROlink vollständig von den Konten abzubuchen.


Wir haben einen Kunden, der die in der Empfehlung beschriebenen Kriterien erfüllt. Kann der Kunde von seinem Guthaben überweisen?

Ein Guthaben kann über CENTROlink oder andere verfügbare Zahlungskanäle vom Kunden selbst mit Genehmigung des ABIC-Inhabers überwiesen werden.

Können Sie klarstellen, ob für die Überweisung des Restguthabens nur eigene Kontoüberweisungen erlaubt sind, oder auch Zahlungen an Dritte?

Wenn Ihr Kunde kein alternatives Konto bei einem anderen Finanzinstitut hat, können Sie Überweisungen an Dritte erlauben. Wir empfehlen jedoch die Einholung einer schriftlichen Bestätigung des Kundes, dass dieser nicht über andere Konten bei anderen Finanzinstituten verfügt, bevor Sie Überweisungen an Dritte genehmigen. ABIC-Inhaber sollten auch sicherstellen, dass alle Überweisungen an Dritte nur zur Übertragung des Guthabens dienen, und keine normalen Geschäftstransaktionen, die nicht erlaubt werden sollten.


Müssen wir jede ein- und ausgehende Transaktion überwachen (um jede Gegenpartei auf die Einhaltung der in den Empfehlungen genannten Kriterien zu überprüfen)?

Die Empfehlungen gelten für Ihre Kunden (Privatpersonen und Rechtssubjekte, mit denen der ABIC-Inhaber eine Geschäftsbeziehung führt), daher ist eine Überwachung der Gegenpartei in Bezug auf die Empfehlungskriterien nicht notwendig.


Erlaubt uns die Bank von Litauen, die Herkunft der Empfehlung mit Kunden oder Stakeholdern zu teilen, bspw. mit der Finanzschlichtungsstelle?

Die Quelle der Empfehlung ist öffentlich und kann geteilt werden, wenn die untenstehenden Links angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Empfehlung nur für Dienste gilt, die über die CENTROlink-Zahlungsinfrastruktur angeboten werden, und daher nicht die Möglichkeit der ABIC-Inhaber beeinträchtigen, Dienste über andere Kanäle anzubieten.


Englisch: Lietuvos bankas.

Litauisch: Lietuvos bankas.